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Heute geht es wirklich nicht ...
Absenzregelungen

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend und Grundvoraussetzung für den Lernerfolg. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich (in der Regel Erkrankung). Abhängig vom Alter und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen unterscheiden wir zwischen den Regelungen für die Klassen 5 - 11 sowie für die Kollegstufe K12 & K13.

Klassen 5 – 11

Bei Fernbleiben des Kindes vom Unterricht oder von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen aus zwingenden Gründen, die nicht vorhersehbar waren, z. B. bei Erkrankungen, ist die Schule unverzüglich, d. h. vor Unterrichtsbeginn (das Sekretariat ist ab 07:00 Uhr besetzt.), unter Angabe des Grundes zu verständigen. Geschieht dies telefonisch (09568/8973-0), muss die schriftliche Mitteilung – formlos oder mit dem Formular Krankheitsanzeige - nach spätestens zwei Tagen nachgereicht werden.

Erkrankt ein Kind während des Unterrichtes, so trägt es sich in eine Liste im Sekretariat ein und füllt eine Unterrichtsbefreiung aus, die die Lehrkraft der jeweiligen Stunde abzeichnen muss. Diese ist, von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben, bei dem/der Klassenlistenführer/in abzugeben.

In dringenden Ausnahmefällen kann eine Beurlaubung vom Unterricht erteilt werden. Zu den wichtigen persönlichen Gründen, die eine solche rechtfertigen, gehören etwa Eheschließungen und Jubiläen in der Verwandtschaft, unaufschiebbare Behördengänge oder Arzttermine, Teilnahme an wichtigen Sportwettkämpfen oder kirchlichen Veranstaltungen. Hierzu muss von einem Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor dem Befreiungstermin ein schriftlicher Antrag - Beurlaubung - an die Schulleitung gestellt werden, die dann darüber befindet. Besonders wird darauf hinweisen, dass wegen einer Urlaubsreise keine Unterrichtsbefreiungen erteilt werden dürfen.

Kollegstufe K12/K13

Der Kollegiat / die Kollegiatin soll versäumten Unterrichtsstoff zeitnah wieder aufarbeiten und sich über den eigenen Wissensstand in einer kurzen Prüfung Information verschaffen. Dadurch soll der Unterrichtserfolg auch bei Absenzen gesichert werden.

Alle Kursleiter führen eine Anwesenheitsliste und vermerken Absenzen. Für jede ganztägige Absenz im Unterricht ist eine schriftliche Entschuldigung beim Kollegstufenbetreuer vorzulegen. Das Fehlen in Einzelstunden ist mit dem üblichen Formblatt vorab beim Kursleiter oder im Direktorat zu melden.
Ein Schüler, der eine Unterrichtsstunde versäumt, muss sich anschließend einer so genannten Prüfung zur Ergebnissicherung unterziehen. Der Kursleiter stellt kurze Fragen zum Stoff der versäumten Stunde. Bei mehreren versäumten Stunden umfassen die Fragen maximal den Stoff einer Woche. Die Arbeitszeit beträgt 15 Minuten. Diese Prüfung findet regelmäßig unter Aufsicht des Direktorats statt.

Termin ist jeweils Montag, 15:00 – 15:15 Uhr, Seminarraum Alpha 2.03

Der zuständige Kursleiter kann betroffene Kollegiaten nach seinem pädagogischen Ermessen auf Antrag von dieser Prüfung befreien.

Die Prüfung zur Ergebnissicherung gilt als angesagte Leistungserhebung. Bei Verhinderung ist ein ärztliches Attest vorzulegen, unentschuldigtes Fehlen führt zur Bewertung der Prüfung mit 0 Punkten.

Teilnehmende Kollegiaten werden in den folgenden Unterrichtsstunden vom Kursleiter über das Ergebnis der Sicherungsprüfung informiert. Aus mindestens zwei vorliegenden Ergebnissen der Kurztests bildet der Kursleiter eine mündliche Note.

Wolfgang Oswald

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